Au Pair Vermittlung



Au-Pair Vermittlung der Deutsch-Russischen Gesellschaft

Seit 1993 bietet unsere GESELLSCHAFT Studentinnen und Studenten, die in Essens Partnerstadt Nishnij Nowgorod Deutsch studieren, die Möglichkeit, ein Jahr als Au-pair in deutschen Familien in Essen und Umgebung zu verbringen. Dort erleben und erlernen sie hautnah‘ die deutsche Kultur und Sprache. Das Programm wurde von Frau Dr. Wiebke Schmaltz initiiert und viele Jahre mit großem Engagement und Erfolg betreut.

Die gegenwärtige Projektbetreuerin ist
Frau
Aelita Ullrich
Heidhauser Straße 2
45239 Essen.
Telefon: 0201-40 45 63
Handy: 0152-51 77 98 98
Mail: asullrich@gmx.de


Hier einige wichtige Hinweise zum Au-pair Programm:

1. VISUM / ARBEITSERLAUBNIS / SPRACHUNTERRICHT

Als Au-pair können sich Student/innen aus NN bewerben, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind. Voraussetzung für die Erteilung des benötigten Visums ist die Zustimmung der betreffenden Gastfamilie, der dafür zuständigen Ausländerbehörde, sowie der Agentur für Arbeit.

Das Visum muss vor Vollendung des 25.Lebensjahres so rechtzeitig beantragt werden, dass diese Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht überschritten wird. Außerdem ist für die Einreise und die Dauer des vorgesehenen Aufenthaltes ein gültiger Reisepass erforderlich

Das von der deutschen Botschaft ausgestellte Visum ist zunächst auf 3 Monate begrenzt. Au-pair und Gastfamilie müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland das Visum auf 1 Jahr verlängern. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Die Kosten hierfür trägt die Gastfamilie. Erst mit dem über 3 Monate verlängerten Visum sind die Au-pairs dann auch berechtigt, in die Staaten des Schengener Abkommens zu reisen.

Die Beschäftigung eines Au-pairs darf nur in einer Gastfamilie erfolgen, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Das Au-pair darf nur bei der eingetragenen Gastfamilie arbeiten. Weitere Arbeitsverhältnisse sind nicht gestattet.

Ein wichtiger Bestandteil des Au-pair Programms ist ein Deutsch-Sprachkurs. Unsere GESELLSCHAFT bietet hierfür eine außergewöhnliche Möglichkeit: Als Student/innen der Linguistischen Partneruniversität in NN haben sie freien Zugang zum Fachbereich Geisteswissenschaftender Universität Essen-Duisburg.
Die Studiengebühren (inkl. Studentenausweis und VRR-Ticket) werden anteilig von der Gastfamilie und dem Au-pair bezahlt.

2. AUFGABEN / FREIZEIT / URLAUB

Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind unterschiedlich und werden mit der Gastfamilie abgesprochen. Hausarbeiten (Wäsche waschen, bügeln, etc.) gehören genauso zu den alltäglichen Aufgaben, wie das Zubereiten von Mahlzeiten, das Betreuen von Kindern und das Hüten von Haus/Wohnung und Haustieren. Die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger gehört nicht zu den Pflichten eines Au-pairs.

Die Aufgaben im Haushalt einschließlich Kinderbetreuung dürfen das Au-pair nicht mehr als max. 6 Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen. Ein Überschreiten dieser Zeitangabe muss zwischen Au-pair und Familie abgesprochen und eventuell ausgeglichen werden. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf ist wünschenswert.

Dem Au-pair stehen mindestens ein ganzer Ruhetag und 4 freie Abende pro Woche zur Verfügung. Dabei sollte es mindestens einen freien Sonntag im Monat geben. Für die Dauer eines Jahres in der Gastfamilie stehen dem Au-pair 4 Wochen bezahlten Urlaub zu. Begleitet das Au-pair seine Gastfamilie in den Urlaub, so zählt dieser als eigener Urlaub, in dem das Au-pair allerdings kleine Aufgaben übernimmt. Fährt es nicht mit, ist eine Beschäftigung in einer anderen Familie nicht zulässig.

3. AUFWENDUNGEN der GASTFAMILIE

Folgende Kosten übernimmt die Gastfamilie für die Dauer des Aufenthaltes:
• kostenlose Unterkunft und Verpflegung, monatliches Taschengeld (pauschal) von 250 Euro
• Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung; kostenpflichtige Verlängerung des Visums
• Anteil der Studiengebühren an der Universität Essen-Duisburg,
• einmalige Zahlung von 250 Euro an die Deutsch-Russische Gesellschaft: 200 Euro Reisegeld für das Au-pair und 50 Euro Betreuungskosten,

4. BEWERBUNG des AU-PAIRS

Das Au-pair bewirbt sich schriftlich mit einem Foto und einem persönlichen Brief. Darin soll das Au-pair seine Erwartungen und Vorstellungen für das Gastjahr in Deutschland beschreiben. Hat sich die Gastfamilie für ein Au-pair entschieden, muss eine schriftliche Einladung der Gastfamilie folgen. Unsere GESELLSCHAFT stellt einen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Mitglieder der Deutsch-Russischen Gesellschaft unterstützen und betreuen die Gastfamilien und Au-pairs vor Ort. Gerne helfen sie ihnen, damit sie sich in einem noch fremden Land schnell zurechtfinden und wohlfühlen können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

Angelika Küpper / Irina Pfeiffer / Aelita Ullrich
T. 0201-57 03 40 /T. 0201-28 18 90 /T. 0201- 40 45 63
angelikakuepper@web.de irina.pfeiffer@web.de asullrich@gmx.de

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