Au-Pair Vermittlung der
Deutsch-Russischen Gesellschaft
Seit 1993 bietet unsere GESELLSCHAFT Studentinnen und Studenten,
die in Essens Partnerstadt Nishnij Nowgorod Deutsch studieren, die
Möglichkeit, ein Jahr als Au-pair in deutschen Familien in
Essen und Umgebung zu verbringen. Dort erleben und erlernen sie
hautnah‘ die deutsche Kultur und Sprache. Das Programm wurde
von Frau Dr. Wiebke Schmaltz initiiert und viele Jahre mit großem
Engagement und Erfolg betreut.
Die gegenwärtige Projektbetreuerin ist
Frau
Aelita Ullrich
Heidhauser Straße 2
45239 Essen.
Telefon: 0201-40 45 63
Handy: 0152-51 77 98 98
Mail: asullrich@gmx.de
Hier einige wichtige Hinweise zum Au-pair Programm:
1. VISUM / ARBEITSERLAUBNIS / SPRACHUNTERRICHT
Als Au-pair können sich Student/innen aus NN bewerben, die
zwischen 18 und 25 Jahre alt sind. Voraussetzung für die Erteilung
des benötigten Visums ist die Zustimmung der betreffenden Gastfamilie,
der dafür zuständigen Ausländerbehörde, sowie
der Agentur für Arbeit.
Das Visum muss vor Vollendung des 25.Lebensjahres so rechtzeitig
beantragt werden, dass diese Altersgrenze bis zur Entscheidung der
Ausländerbehörde nicht überschritten wird. Außerdem
ist für die Einreise und die Dauer des vorgesehenen Aufenthaltes
ein gültiger Reisepass erforderlich
Das von der deutschen Botschaft ausgestellte Visum ist zunächst
auf 3 Monate begrenzt. Au-pair und Gastfamilie müssen bei der
zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland das Visum
auf 1 Jahr verlängern. Eine Verlängerung darüber
hinaus ist nicht möglich. Die Kosten hierfür trägt
die Gastfamilie. Erst mit dem über 3 Monate verlängerten
Visum sind die Au-pairs dann auch berechtigt, in die Staaten des
Schengener Abkommens zu reisen.
Die Beschäftigung eines Au-pairs darf nur in einer Gastfamilie
erfolgen, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und mindestens
ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit
hat. Das Au-pair darf nur bei der eingetragenen Gastfamilie arbeiten.
Weitere Arbeitsverhältnisse sind nicht gestattet.
Ein wichtiger Bestandteil des Au-pair Programms ist ein Deutsch-Sprachkurs.
Unsere GESELLSCHAFT bietet hierfür eine außergewöhnliche
Möglichkeit: Als Student/innen der Linguistischen Partneruniversität
in NN haben sie freien Zugang zum Fachbereich Geisteswissenschaftender
Universität Essen-Duisburg.
Die Studiengebühren (inkl. Studentenausweis und VRR-Ticket)
werden anteilig von der Gastfamilie und dem Au-pair bezahlt.
2. AUFGABEN / FREIZEIT / URLAUB
Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind unterschiedlich
und werden mit der Gastfamilie abgesprochen. Hausarbeiten (Wäsche
waschen, bügeln, etc.) gehören genauso zu den alltäglichen
Aufgaben, wie das Zubereiten von Mahlzeiten, das Betreuen von Kindern
und das Hüten von Haus/Wohnung und Haustieren. Die Betreuung
pflegebedürftiger Familienangehöriger gehört nicht
zu den Pflichten eines Au-pairs.
Die Aufgaben im Haushalt einschließlich Kinderbetreuung dürfen
das Au-pair nicht mehr als max. 6 Stunden am Tag und 30 Stunden
in der Woche in Anspruch nehmen. Ein Überschreiten dieser Zeitangabe
muss zwischen Au-pair und Familie abgesprochen und eventuell ausgeglichen
werden. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf ist
wünschenswert.
Dem Au-pair stehen mindestens ein ganzer Ruhetag und 4 freie Abende
pro Woche zur Verfügung. Dabei sollte es mindestens einen freien
Sonntag im Monat geben. Für die Dauer eines Jahres in der Gastfamilie
stehen dem Au-pair 4 Wochen bezahlten Urlaub zu. Begleitet das Au-pair
seine Gastfamilie in den Urlaub, so zählt dieser als eigener
Urlaub, in dem das Au-pair allerdings kleine Aufgaben übernimmt.
Fährt es nicht mit, ist eine Beschäftigung in einer anderen
Familie nicht zulässig.
3. AUFWENDUNGEN der GASTFAMILIE
Folgende Kosten übernimmt die Gastfamilie für die Dauer
des Aufenthaltes:
• kostenlose Unterkunft und Verpflegung, monatliches Taschengeld
(pauschal) von 250 Euro
• Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung; kostenpflichtige
Verlängerung des Visums
• Anteil der Studiengebühren an der Universität
Essen-Duisburg,
• einmalige Zahlung von 250 Euro an die Deutsch-Russische
Gesellschaft: 200 Euro Reisegeld für das Au-pair und 50 Euro
Betreuungskosten,
4. BEWERBUNG des AU-PAIRS
Das Au-pair bewirbt sich schriftlich mit einem Foto und einem persönlichen
Brief. Darin soll das Au-pair seine Erwartungen und Vorstellungen
für das Gastjahr in Deutschland beschreiben. Hat sich die Gastfamilie
für ein Au-pair entschieden, muss eine schriftliche Einladung
der Gastfamilie folgen. Unsere GESELLSCHAFT stellt einen Antrag
auf eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Mitglieder der Deutsch-Russischen Gesellschaft unterstützen
und betreuen die Gastfamilien und Au-pairs vor Ort. Gerne helfen
sie ihnen, damit sie sich in einem noch fremden Land schnell zurechtfinden
und wohlfühlen können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Angelika Küpper / Irina Pfeiffer / Aelita Ullrich
T. 0201-57 03 40 /T. 0201-28 18 90 /T. 0201- 40 45 63
angelikakuepper@web.de irina.pfeiffer@web.de asullrich@gmx.de
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|